für das kleine Deutschtum zwischendurch. Ich bin Auslandsdeutsche. Steht auf der Webseite des Bundeswahlleiters. Klingt so bürokratisch klinisch. Könnte beinahe ein Schimpfwort sein…du…du… blöde Auslandsdeutsche du! Geh doch ….
Der Bundeswahlleiter erklärt mir auf seiner Webseite:
Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl am 27. September 2009
Das Antragsformular besteht aus
- Erstausfertigung (von Ihnen auszufüllen)
- Rückseite der Erstausfertigung (von der Gemeindebehörde auszufüllen)
- Zweitausfertigung (wird automatisch wie die Erstausfertigung ausgefüllt)
- Rückseite der Zweitausfertigung (von der Gemeindebehörde auszufüllen).
Bitte füllen Sie nur die erste Seite der Erstausfertigung des Antrages unter Beachtung des Merkblattes zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt bis auf die Unterschrift vollständig aus. Ihre Angaben in der Erstausfertigung werden automatisch in die Zweitausfertigung übernommen. Die Rückseite der Erst- und Zweitausfertigung werden nach Eingang Ihres Antrages von der Gemeindebehörde ausgefüllt.
Ich glaub, wenn ich mehr Ausland wäre, als Deutsche, würd ich nicht allzu viel verstehen. Man muss sich diesen ersten Satz genüsslich auf der Zunge zergehen lassen, bevor man ihn gut zerkaut ans Hirn transportiert, das wiederum den Auftrag an meine Finger gibt und gleichzeitig Auge und Finger! ermahnt, bloss nicht die Zweitausfertigung vor der Erstausfertigung auszutippen. Man könnt glatt durcheinander kommen bei all den Ausfertigungen. Dann mal frohes wählen. Ja…pöh…und welcher Partei wiehere ich meine Stimme, die ich unter unsäglichen Amtsdeutsch-Lese-Qualen abgeben möchte, zu?